Bei einer Reise empfiehlt sich grundsätzlich, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Denn auch gesetzlich Versicherte können bei Reisen in Länder mit Sozialversicherungsabkommen böse Überraschungen erleben. Stellt der Arzt in dem Land eine Privatliquidation aus, erstatten die krankenkassen den Arztbesuch im Ausland in der Regel nicht.
Dabei kann die Auslandsreisekrankenversicherung entweder für die einmalige Auslandsreise oder als Dauerpolice abgeschlossen werden.
Mit dem Versicherungsvergleich zur Auslandsreisekrankenversicherung können Sie sich und Ihre Familie im Urlaub absichern. Aber auch für längerfristige Reisen finden Sie bei uns das passende Angebot.