Krankenversicherung - Beitragsvergleich

 

Eigenanteile in der GKV (Stand 2008)

Die Zahlung der Beitragssätze an die Krankenkasse sind im Gesundheitswesen nicht die einzigsten Belastungen, die auf Versicherte zukommen. Dies wird spätestens im Krankheitsfall deutlich.

Jede Menge Eigenanteile und Selbstbehalte sind gegenwärtig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten.
Die Zuahlungen sind auf 2% des Bruttojahreseinkommens begrenzt, bei chronisch Erkrankten 1%.

Zu den Zuzahlungen eine Übersicht:

  • bei ambulanter ärztlicher und bei zahnärztlicher Behandlung 10 € Praxisgebühr für die erste Inanspruchnahme innerhalb eines viertel Jahres. Bei Vorsorgeuntersuchungen, Überweisungen und Prophylaxeuntersuchungen muß die Praxisgebühr nicht entrichtet werden
  • bei stationärem Krankenhausaufenthalt und bei Anschlußheilbehandlungen 10 € pro Kalendertag begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr
  • bei Vorsorgekuren für Mütter und ambulanten sowie ststionären Rehamaßnahmen 10 € pro Tag
  • seit dem 01.01.2005 werden im Bereich Zahnersatz nur noch Festkostenzuschüsse gewährt. Bei Regelversorgung beträgt der Eigenanteil der Versicherten 50% und kann sich bei regelmäßiger Prophylaxe auf bis zu 35% reduzieren
  • nur noch in Ausnahmefällen werden Fahrtkosten übernommen bei einer Selbstbeteiligung von 10% des Fahrpreises. Begrenzt ist der Selbstbehalt auf 10 € mindestens sind jedoch 5 € zu tragen
  • bei häuslicher Krankenpflege 10% der Kosten für maximal 28 Tage im Jahr; 10 € Zuzahlung je Verordung
  • für eine Haushaltshilfe 10% der Kosten pro Tag, mindesten 5 €, maximal jedoch 10 €
  • bei Arzneimittel 10% , bis 5 € ist der Betrag selber zu tragen, ansonsten liegt der Selbstbehalt bei mindestens 5 € und maximal 10 €; für bestimmte preisgünstige Arzneimittel kann der Selbstbehalt entfallen
  • bei Hilfsmittel 10% der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 €; bei Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind auf 10 € pro Monat begrenzt
  • bei Heilmitteln 10% der Kosten und 10 € pro Verordnung

Seit dem 01.07.2005 zahlen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Beteiligung des Arbeitgebers einen Zusatzbeitrag von 0,9%.


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Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 17. September 2008 um 21:09 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie gesetzliche Krankenversicherung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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