Krankenversicherung - Beitragsvergleich

 

Infos zum Basistarif

Als Versicherungstarif der privaten Krankenversicherung unterliegt der Basistarif den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Informationen zu den Regelungen und Änderungen sind in diesem Beitrag nachzulesen.

Der Basistarif ist ein Versicherungstarif in der PKV, der im Zuge der Gesundheitsreform ins Leben gerufen wurde und seit Jahresbeginn 2009 angeboten werden muss. Letztlich ersetzt der Basistarif den Standardtarif in der PKV, weist allerdings einige markante Unterschiede auf. Prinzipiell gilt für den Basistarif, dass dieser mindestens dem Versicherungsumfang der privaten Krankenversicherung entsprechen muss und es dabei keine Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern geben sollte. Zudem darf der Beitrag für den Basistarif nicht höher liegen als der durchschnittliche Höchstbeitrag in der GKV. Üblichweise sind die Leistungen, die im Rahmen einer Versicherung bei einer privaten Krankenkasse vereinbart werden, über die gesamte Versicherungsdauer hinweg vertraglich garantiert, was bedeutet, dass versicherte Leistungen ohne entsprechende Beitragsanpassung seitens der PKV nicht gekürzt oder gestrichen werden können. Für den Basistarif gilt dies allerdings nicht. Dies hat den Hintergrund, dass der Basistarif den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt. Werden in der GKV Leistungen gekürzt oder gestrichen, werden diese Leistungen auch aus dem Leistungsumfang des Basistarifs gekürzt oder gestrichen.

Ein weiterer, für die PKV untypischer Punkt ist, dass die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung erfolgt. Dadurch sind sowohl Risikozuschläge als auch die Ausklammerung einzelner Leistungen oder die Ablehnung eines Antrags aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen ausgeschlossen. Die Beitragshöhe ergibt sich allerdings nach wie vor aus Faktoren wie Alter, Geschlecht oder Versicherungsumfang und unabhängig vom Einkommen. Ein Wechsel in den Basistarif ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Absicherung kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn eine vollwertige Mitgliedschaft in der PKV möglich ist, der Versicherungsnehmer in der GKV also nicht versicherungspflichtig ist. Dies gilt für Versicherungsnehmer, die selbstständig oder freiberuflich tätig, verbeamtet oder anderweitig beihilfeberechtigt sind oder als Arbeitnehmer ein Einkommen erzielen, das in mindestens drei Jahren hintereinander über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können innerhalb von sechs Monaten nach Ende ihrer Versicherungspflicht in der GKV in den Basistarif wechseln, innerhalb von sechs Monaten ist zudem auch ein Wechsel von Mitgliedern in den Basistarif möglich, die bereits privat krankenversichert sind.

Nach dieser sechsmonatigen Frist ist ein Wechsel in den Basistarif nur noch dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat und nachweisen kann, dass er die private Krankenversicherung aus finanziellen Gründen ohne den Wechsel in den günstigen Basistarif nicht weiter fortführen kann. Prinzipiell ist es jedoch ratsam, zu überprüfen, ob eine finanzielle Entlastung nicht auch auf anderem Wege möglich ist. So kann der Beitrag beispielsweise gesenkt werden, indem die abgesicherten Leistungen reduziert werden oder eine Selbstbeteilung vereinbart oder erhöht wird. Denn auf diese Weise kann ebenfalls eine finanzielle Entlastung erreicht werden, zeitgleich bleiben allerdings wesentliche Vorteile wie beispielsweise die lebenslang vertraglich garantierten Versicherungsleistungen bestehen.


- - - - -
Verwandte Themen:

Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 10. Juni 2009 um 18:48 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie private Krankenversicherung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

« Beitragsvergleich Krankenversicherung – Versicherungen als Geldanlage mit guten Zinsen nutzen »

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

Einen Kommentar hinterlassen

 

Sitemap | Tagwolke | Impressum