Mit dem “Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung” wurde die Praxisgebühr eingeführt. Sie beträgt quartalsweise 10 € und wird je Behandlungsklasse nur einmal erhoben, wenn innerhalb derselben Behandlungsklasse eine Überweisung vorliegt. Behandlungsklassen sind:
Werden von einem Patienten alle drei Behandlungsklassen in einem Quartal in Anspruch genommen, so muß dieser insgesamt 30 € Praxisgebühr enrichten. Auch Überweisungen von einer Behandlungsklasse in die Andere ändert daran nichts. …weiterlesen »
on der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung kann man sich nur unter gewissen Voraussetzungen befreien lassen. Im folgendem Artikel werden diese Befreiungsmöglichkeiten erläutert. …weiterlesen »
Die Pflegepflichtversicherung besteht immer dort, wo man krankenversichert ist. Dies gilt sowohl für die private als auch gesetzliche Krankenversicherung. Die Tarife der privaten Krankenversicherungen beeinhalten eine Pflegepflichtversicherung, die in Leistung und Beitrag der gesetzlichen Pflegteversicherung entspricht.
Als Gesundheitsreform werden Änderungen zu den Rahmenbedingungen der Krankenversicherung bezeichnet, meist betreffen diese Änderungen nur den Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei läßt der Name “Gesundheitsreform” darauf schließen, daß sich durch die geplanten und umgesetzten Anpassungen der Versicherungsschutz in der (gesetzlichen) Krankenversicherung verbessert. Wahr ist aber leider, daß durch Gesundheitsreformen meist Leistungseinschränkungen und höhere Eigenbeteiligungen eingeführt werden. …weiterlesen »
Jede Menge Eigenanteile und Selbstbehalte sind gegenwärtig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten.
Die Zuahlungen sind auf 2% des Bruttojahreseinkommens begrenzt, bei chronisch Erkrankten 1%. …weiterlesen »