Krankenversicherung - Beitragsvergleich

 

Selbstbeteiligungen

Je höher die Selbstbeteiligung vereinbart wird, desto günstiger kann man eine private Krankenversicherung abschließen. Allerdings sollte man auch dafür sorgen, daß man im schlimmsten Fall die Selbstbeteiligung auch zur Verfügung hat.

In den meisten Tarifen der privaten Krankenversicherung werden Selbstbeteiligungen vereinbart. Der Versicherte muß also Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung selber tragen. Die Selbstbeteiligung gilt in der Regel für verursachte Kosten eines Kalenderjahres.

Die Selbstbeteiligungen können sich dabei auf nur auf Teile oder aber den kompletten Tarif beziehen. Einige Tarife erheben auf stationäre Aufenthalte Selbstbeteiligungen und bei ambulanten Leistungen nicht oder umgekehrt. möglich ist auch, daß z.B. für zahnärztliche und ambulante Leistungen unterschiedliche Selbstbeteiligungen hinterlegt sind.

Wenn ein Versicherungsvertrag während des laufenden Jahres beginnt, so wird die Selbstbeteiligung normalerweise anteilig fällig. Als Arbeitnehmer kann man unter bestimmten Voraussetzungen Selbstbeteiligungen bis zu 600 € pro Jahr steuerlich geltend machen. Aus diesem Grund kann auch für die Gruppe der Arbeitnehmer ein Tarif mit Selbstbeteiligung interessant sein. Da der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages zahlt, wählen Arbeitnehmer in der Regel Tarife mit keiner oder nur geringer Selbstbeteiligung.


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Dieser Beitrag wurde am Sonntag, 28. September 2008 um 19:04 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie private Krankenversicherung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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