Krankenversicherung - Beitragsvergleich

 

Praxisgebühr

Sonntag, 28. September 2008 von admin

Mit dem “Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung” wurde die Praxisgebühr eingeführt. Sie beträgt quartalsweise 10 € und wird je Behandlungsklasse nur einmal erhoben, wenn innerhalb derselben Behandlungsklasse eine Überweisung vorliegt. Behandlungsklassen sind:

  • Notdienste
  • Zahnärzte
  • niedergelassene Ärzte

Werden von einem Patienten alle drei Behandlungsklassen in einem Quartal in Anspruch genommen, so muß dieser insgesamt 30 € Praxisgebühr enrichten. Auch Überweisungen von einer Behandlungsklasse in die Andere ändert daran nichts. …weiterlesen »

 

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