Als Gesundheitsreform werden Änderungen zu den Rahmenbedingungen der Krankenversicherung bezeichnet, meist betreffen diese Änderungen nur den Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei läßt der Name “Gesundheitsreform” darauf schließen, daß sich durch die geplanten und umgesetzten Anpassungen der Versicherungsschutz in der (gesetzlichen) Krankenversicherung verbessert. Wahr ist aber leider, daß durch Gesundheitsreformen meist Leistungseinschränkungen und höhere Eigenbeteiligungen eingeführt werden. …weiterlesen »