Um im Krankheitsfall auch weiterhin über Geld verfügen zu können, sollten alle Selbständige und Privatversicherte eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
Private Krankenversicherungstarife sehen keine obligatorische Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vor. Entgegen der Regelung bei sozialversicherungspflichtigen Kassenmitgliedern wird nicht automatisch für ein ausreichendes Einkommen im Krankheitsfall gesorgt.
Für die private Krankenversicherung müssen sich Versicherte hierfür ein seperates Krankentagegeld abschließen. Dabei erhält man pro Krankheitstag den versicherten Tagessatz ausgezahlt, meist jedoch nach einer Karenzzeit. Je länger diese Karenzzeit vereinbart ist, desto günstiger kann man die Tagegeldversicherung abschließen.
Einige Versicherungen am Markt bieten auch Regelungen bei Teilarbeitsunfähigkiet an. Gerade Selbständige können, müssen oder wollen nicht den ganzen Tag untätig sein, der Gesundheitszustand läßt aber nur wenige Stunden Tätigkeit am Tag zu.
Im Normalfall darf der Versicherte auch diese wenigen Stunden nicht dazu nutzen, seiner Erwerbstötigkeit nachzugehen. Hat man aber mit dem Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, eine Teilarbeitsunfähigkeitsregelung zu erwirken, so ist es widerum doch möglich. Allerdings wird das Krankentagegeld in der Regel um denselben Prozentsatz gekürzt, wie man wieder seiner Tätigkeit nachgeht.
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